Moment des Glücks - AGB

AGB

1. Vertragsabschluss
Über die verbindliche Retreatanmeldung per E-Mail gehen Sie mit dem Retreatveranstalter ein Vertragsverhältnis ein.
Durch die Buchungsbestätigung kommt der verbindliche Vertrag über die Teilnahme am Healing-Retreat zustande, und Ihr Platz für das Retreat ist damit reserviert. Die Reservierung für das Retreat ist erst wirksam, wenn Sie über veranstaltungsmanagement @quell-des-lebens.eu eine entsprechende Bestätigung per E-Mail erhalten haben. 


2. Leistungsumfang
Leistungsumfang und Kosten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Änderungen im Leistungsumfang vor Ort sind vorbehalten. Sie begründen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Das Gleiche gilt für Leistungen, die die Teilnehmenden während der Retreats aus unterschiedlichen Gründen selbst nicht in Anspruch nehmen.

Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten. ​


3. Bezahlung

Bei Buchung eines Retreats sind die Kosten per Rechnung im Voraus zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 28 Tage vor Beginn des Retreats erfolgen. Die genaue Zahlungsfrist erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.​ Die Buchung gilt erst mit Eingang der vollständigen Zahlung als erfolgt.


4. Rücktritt der Kunden vom Retreat
Der Rücktritt ist jederzeit möglich und muss durch die Kunden per E-mail erklärt werden. Bei Rücktritt bis zu 60 Tage vor Retreatbeginn fallen Stornierungskosten in Höhe von 50 % an. Ab Tag 59, bei Nichterscheinen oder Kursabbruch wird der gesamte Preis fällig. Dieser muss spätestens 28 Tage vor Beginn des Retreats per Rechnung bezahlt werden. 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. ​


5. Rücktritt durch den Veranstalter
Buchungsbestätigungen werden erst versandt, sofern die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Die Stornierung der Anreisekosten, sofern schon Flüge bzw. Hotelübernachtungen vor Erhalt der Buchungsbestätigung gebucht wurden, obliegt dann den jeweiligen Teilnehmenden. Es gelten die Zahlungs- und Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Hotels. Weitere Ansprüche bestehen nicht.​

Fällt die Veranstaltung aufgrund einer schweren Erkrankung des Retreatgebers kurzfristig aus, entfallen die Kosten für die vertraglich vereinbarten Leistungen, weitere Ansprüche können nicht erhoben werden. 

Stören Teilnehmende die Veranstaltung und ändern ihr Verhalten trotz Aufforderung nicht, wird der Vertrag fristlos gekündigt ohne Anspruch auf Erstattung des Preises. Die Teilnehmenden müssen die Heimreise auf eigene Kosten antreten.


6. Ausfall der Reise wegen höherer Gewalt
Bei Schwierigkeiten bei der Anreise – z. B. Flugausfällen, Streiks etc. – entstehen auch bei nicht angetretenen Reisen die vertraglich vereinbarten Kosten. Für diese Fälle sollte eine entsprechende Reiseversicherung abgeschlossen werden.​


7. Haftungsausschluss
Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann nicht übernommen werden. Jede*r Teilnehmer*in muss selbst entscheiden, ob eine Teilnahme am Retreat mit der körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Ggf. sollte dies vorab ärztlich abgeklärt werden.


Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie an den Veranstaltungen und allen weiteren Aktivitäten auf eigene Verantwortung teilnehmen und ausreichend versichert sind. Schadensersatzansprüche bei Sachleistungen gegenüber des Retreatgebers müssen innerhalb eines Monats nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmenden es schuldhaft versäumt haben, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Der Retreatgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und ausschließlich für Schäden, die im Rahmen des Retreats durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Der Retreatgeber haftet nicht für Ansprüche gegenüber Fremdleistungen oder die bei privaten Aktivitäten entstehen. Hier gelten Haftungsbedingungen und Gewährleistungsansprüche der Fremdleister.

9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Stand Oktober 2024


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